Turn-und Ballspielverein Neugersdorf e.V.
Hygienekonzept zur Durchführung von Sportwettkämpfen mit Publikum
1. Gültigkeit
Dieses Konzept hat nur Gültigkeit für die Sporthalle FSZ Oberland Ebersbach- Neugersdorf Friedrich Ebert Straße 02730 Ebersbach- Neugersdorf und die darin stattfindenden Veranstaltungen des Handballvereins TBSV Neugersdorf e.v. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).
2. Verantwortliche Personen für die Einhaltung und Umsetzung dieses Konzepts
Für die Einhaltung und Umsetzung aller Maßnahmen und Regelungen dieses Konzepts sind folgende Personen verantwortlich:
Michael Krech
1.Vorsitzender TBSV Neugersdorf
Tel.: 0157 30748047
E-Mail: micha_krech@yahoo.de
Thomas Glossmann
2.Vorsitzender TBSV Neugersdorf
E-Mail: thomasglossmann@gmx.de
3. Grundsätze
Das Konzept richtet sich nach den Vorgaben der Sächsischen Corona- Schutzverordnung (Stand 01.09.2020) und dem Positionspapier des DHB „Return to play“ Stufe 8. – Wiederaufnahme des Handballsports mit Publikum.
Oberste Priorität bei der Durchführung von Wettkämpfen gilt dem Schutz und der Gesundheit der Sportlerinnen/Sportler, den Offiziellen und den Zuschauern.
Keinen Zutritt zu den Wettkämpfen haben:
1. Personen mit Kontakt zu COVID-19- Fällen innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung
2. Personen mit Verdacht einer COVID-19- Infektion
4. Teilnehmer (Mannschaften / Schiedsrichter)
Nach Möglichkeit treffen die Mannschaften zu einem mit dem Veranstalter vorher vereinbarten Zeitpunkt in der Sporthalle ein.
Alle Teilnehmer haben dem Veranstalter einen Verantwortlichen zu benennen (Name, Adresse, E-Mail, Handynummer). Dieser muss eine Anwesenheitsliste seiner Mannschaft und des Betreuerteams führen. Die entsprechenden Formulare sind hier verlinkt.
Diese Listen werden dem Veranstalter übergeben, um im Falle eines COVID-19 Verdachtsfalles eine Rückverfolgung zu ermöglichen und die Teilnehmer der Gesundheitsbehörde zu melden. 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung werden die Listen gelöscht.
Der Verantwortliche der teilnehmenden Mannschaften ist dafür verantwortlich, seine Mannschaft über dieses Hygienekonzept des TBSV Neugersdorf zu informieren.
5. Regelung des Publikumsverkehr
Für die Dauer der Gültigkeit des Hygienekonzepts wird die Zuschauerkapazität der Sporthalle FSZ Ebersbach- Neugersdorf auf 100 Personen begrenzt. Die Einhaltung dieser Obergrenze wird durch Ausgabe von Besucherkarten an der Kasse kontrolliert.
Desweiteren erhalten nur Personen Zutritt, welche an der Kasse auf einem vom Veranstalter vorbereitetes Anwesenheitsformular ihre persönlichen Daten hinterlegen.
-Termin der Veranstaltung
-Name, Vorname
-Adresse
-Telefonnummer
-Datum / Unterschrift
Dieses Formular kann auf der Hompage des TBSV Neugersdorf unter dem Link „Verein – Formulare“ ausgedruckt und bereits ausgefüllt zu der Veranstaltung mitgebracht werden.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nur im Falle einer Infektionslage während der Veranstaltung an die zuständige Gesundheitsbehörde weiterzugeben. 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung werden die Listen gelöscht.
6. Maßnahmen/ Festlegungen zur Einhaltung des Infektionsschutzes
Eingangsbereich
Die Eingänge der Sporthalle werden getrennt für
-Sportlerinnen/Sportler
-Zuschauer
Das Foyer der Sporthalle wird getrennt mittels Absperrband und Bodenmarkierungen
An allen Eingängen weisen Beschilderungen auf das Tragen von Mund-Nasenschutz und zur
Einhaltung des Mindestabstandes 1,5 m hin.
An den Eingängen stehen Desinfektionsmittelspender und Mund-Nasen-Schutz bereit.
Am Zuschauereingang befindet sich die Registrierungsstelle für Zuschauer.
Auf der Treppe zur Tribüne wird die Laufrichtung mit Bodenmarkierung festgelegt.
Tribüne/ Verkaufsbereich
Am Zugang zur Zuschauertribüne und auf der Tribüne weisen Beschilderungen auf das Tragen von Mund-Nasenschutz und zur Einhaltung des Mindestabstandes 1,5 m hin.
Am Tribüneneingang steht ein Desinfektionsmittelständer bereit.
Die Mindestabstände und die Laufrichtung auf der Tribüne werden zusätzlich mit Bodenmarkierung festgelegt.
Sperrflächen werden mittels Absperrband gekennzeichnet.
Fluchtwege werden gewährleistet.
Verkaufsbereich
-Verwendung von Einweg- Geschirr
– Abgrenzung der Durchreiche mittels Plexiglasscheibe
-Zugang zum Verkaufsbereich nur für max. 2 eingewiesene Personen
-Zubereitung der Speisen unter Einhaltung aller gängigen Hygienevorschriften
Die Zuschauer werden an der Fensterseite der Sporthalle mittels Bodenmarkierung zum
Verkaufstresen geleitet.
Die Nutzung zweier Stehtische ist unter Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt.
Öffentliche Toiletten
-Beschilderung an den Eingängen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
-Beschilderung Abstand halten
-Bereitstellung von Flüssigseife und Einmalhygienehandtücher
-ständige Reinigung und Kontrolle der Toiletten und des Verbrauchsmaterials
Der Zugang zu den Toiletten wird zusätzlich vor, zwischen und nach den Wettkämpfen von einem Ordner kontrolliert um das Einhalten der Abstandsregeln einzuhalten (siehe Pflichten des Veranstalters).
Kabinen
Der Zugang zu den Kabinen ist ausschließlich den Sportlerinnen/ Sportlern und Betreuern gestattet.
Der Zugang zu der Schiedsrichterkabine ist ausschließlich diesen gestattet.
An den Eingängen zu den Kabinen weisen Beschilderungen auf den Mindestabstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften hin.
Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtzahl ist die Benutzung der Kabine in Schichten zu unterteilen.
Nach Eintreffen der Mannschaften ist die Kabine erst zu verlassen, wenn der Wettkampfbereich frei ist.
Nach Ende des ihres Wettkampfes sind die Mannschaften angehalten, sich zügig umzuziehen und die Körperhygiene durchzuführen. Danach ist die Kabine zügig zu verlassen.
Anderweitige Aufenthalte in der Kabine sind untersagt.
Das mitbringen von Speisen und Getränken in die Kabine ist untersagt. Ausnahme, ein persönliches Getränk jeder Sportlerin/ jedes Sportlers für den Wettkampf.
Sportlerinnen/ Sportler, die nach ihrem Wettkampf in den Zuschauerbereich wollen, müssen die Sporthalle über den Sportlerausgang verlassen und den Zuschauereingang nutzen, an dem sie sich als Zuschauer registrieren.
Nach dem Verlassen der Sportlerinnen / Sportler und Schiedsrichter werden die Kabinen vom Veranstalter gereinigt und desinfiziert.
7. Lüftung
Die Sporthalle wird permanent über geöffnete Dach- und Seitenfenster mit Frischluft versorgt.
Die Umkleidekabinen werden über die dort befindlichen Fenster gelüftet.
Der Eingangsbereich und das Foyer werden über die geöffneten Eingangstüren mit Frischluft versorgt.
8. Pflichten des Veranstalters
Ein vom Verein beauftragtes Mitglied ist am Veranstaltungstag für die Einhaltung des
Hygienekonzeptes verantwortlich. Ihm zur Seite gestellt werden mindestens vier Ordner
(entsprechend gekennzeichnet), die ihn dabei unterstützen.
Alle vom Veranstalter eingesetzten Personen (Ordner, Offizielle, Kassierer, Servicemitarbeiter) werden auf einer vom Veranstalter geführten Liste eingetragen und vom beauftragten Hygieneverantwortlichen bestätigt.
Sollten sich Personen nicht an das Hygienekonzept halten, kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und die entsprechenden Personen der Halle verweisen.
Sollte es während einer Veranstaltung zu einem COVID-19 Verdachtsfall kommen, ist der
Veranstalter berechtigt, die Daten der anwesenden Teilnehmer/ Zuschauer an die entsprechende Gesundheitsbehörde weiterzugeben.
4 Wochen nach Ende einer Veranstaltung werden alle Daten vom Veranstalter gelöscht.
9. Nichtigkeit des Konzepts
Dieses Konzept verliert seine Gültigkeit, wenn
-die Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde erlischt
-die Genehmigung des Landratsamt Görlitz erlischt
-die Sächsische Corona Schutzverordnung geändert wird
-der Handball- Verband- Sachsen e.V. geänderte Festlegungen trifft
10. Zusätzliche Informationen
Dieses Hygienekonzept und die dazugehörigen Formulare können auf der Hompage des TBSV Neugersdorf sowie im FSZ Oberland als Aushang eingesehen bzw. heruntergeladen werden (zu den Formularen).
Die Nutzung der Corona-Warn-App (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app) wird den Teilnehmern und Zuschauern beim Wettkampfbetrieb dringend empfohlen.
Ebersbach- Neugersdorf, den 12.09.2020
Michael Krech
Vorstand